Die wichtigsten Begriffe

Wie auch in fast allen anderen Themengebieten gibt es auch beim "Schnapsbrennen" Fachbegriffe, die auf den ersten Blick nicht eindeutig sind.

Hier finden Sie die wichtigsten und geläufigsten Begriffe mit ihrer Bedeutung.


Fachbegriffe

Abfindungsbrennerei

Abfindung ist das alte Wort für Steuer - der Kaiser wurde abgefunden.
Abfindungsbrenner können gegen eine bestimmte Steuer pro Liter Reinalkohol Schnaps brennen.

Gewerbliche Brenner

Diese Brenner dürfen eine unbegrenzte Menge Alkohol erzeugen, die zur Besteuerung über eine Messuhr erhoben wird. Der Zukauf von Rohstoffen sowie der Verkauf der Destillate unterliegen keinen Beschränkungen.

Destillieren

Eine Flüssigkeit wird durch Erhitzung verdampft und durch Kühlung wieder verflüssigt. Das Destillat ist demnach der kondensierte Dampf - sprich der Schnaps.

Feinbrand

Aus dem Rauhbrand wird durch eine zweite Destillation der Feinbrand hergestellt. Dabei wird durch Vorlauf- und Nachlaufabtrennung der Mittellauf, der genießbare Schnaps gewonnen.

Aroma

Wenige tausendstel Gramm an Aromastoffen verleihen einer Frucht ihren typischen Geruch und Geschmack.

Geist

Werden Wurzeln oder Früchte, zumeist Beeren, in Alkohol eingemaischt und dadurch ausgelaugt und dann destilliert, erhält man einen Geist.

Doppeltbrennter

Aus der Maische wird zuerst der ungenießbare Raubrand und dann aus diesem der Feinbrand destilliert. Durch zweimaliges Brennen gelangt man zum genusstauglichen Trinkalkohol.

Maria-Theresianisches Brennrecht

Berechtigung aus der Zeit Maria Theresias zum Brennen von 300 Liter reinem Alkohol, wird auch 3Hektoliter-Brennrecht genannt.

Obstler

Werden zwei oder mehrere Obstarten gemeinsam eingemaischt bzw. wird die Maische zweier oder mehrerer Obstarten gemeinsam gebrannt, so ergibt das einen Obstbrand, der als Obstler geläufig ist.

Ausbeute, Ausbeutesätze

Ist ein Maß dafür, wie viel Alkohol aus der Maische gebrannt wird.

Streuobst

Das sind großwüchsige Bäume verschiedener Obstarten, Sorten und Altersstufen, die auf Feldern, Wiesen & Weiden stehen. Aber auch Bäume & Baumgruppen an Wegen & Straßen zählen dazu.